ALLGEMEINE VERKAUFSBEDINGUNGEN

Einleitung

Diese allgemeinen Verkaufsbedingungen (im Folgenden „AVB“) legen die Regeln fest, auf deren Grundlage der Verkauf und/oder die Lieferung von Waren (im Folgenden „Waren“) durch ADJATECH Spółka z ograniczoną odpowiedzialnością Spółka komandytowa mit Sitz in Poznań, Polen, PLZ 60-359, ul. Zbąszyńska 22a, eingetragen im Unternehmerregister des Landesgerichtsregisters (KRS) beim Amtsgericht Poznań, Abteilung VIII Wirtschaftsrecht, unter der Nummer 0000552475, USt-ID-Nr. PL7792430210 (im Folgenden „ADJATECH“) an Unternehmer, die keine Verbraucher im Sinne des polnischen Zivilgesetzbuches sind (im Folgenden einzeln „Vertragspartner“ oder gemeinsam „Vertragspartner“) erfolgt.
ADJATECH und der Vertragspartner/ die Vertragspartner werden im Folgenden auch gemeinsam als die „Parteien“ bezeichnet.
Die konkreten Bedingungen werden im jeweiligen Angebot von ADJATECH (im Folgenden „Angebot“) festgelegt.

§ 1 (Gegenstand der AVB)

  1. Im Rahmen dieser AVB verpflichtet sich ADJATECH zur Lieferung und/oder zum Verkauf von im Angebot aufgeführten Waren an den Vertragspartner, innerhalb der im Angebot angegebenen Fristen und zu dem darin genannten Preis. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Abnahme der bestellten Waren und zur Zahlung des vereinbarten Preises.

  2. Die Liefertermine, Bedingungen der jeweiligen Lieferungen sowie die daraus resultierenden Ansprüche von ADJATECH werden in jedem Fall im Angebot individuell geregelt.

  3. Die Lieferung bzw. Abholung der Waren erfolgt innerhalb des im Angebot angegebenen Zeitrahmens. Bei Verzögerung der Lieferung oder Abholung aus Gründen, die beim Vertragspartner liegen, ist dieser verpflichtet, eine Vertragsstrafe gemäß § 5 Abs. 1 Buchstabe b dieser AVB zu zahlen.

  4. Es gilt der im Angebot angegebene Nettopreis zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

§ 2 (Angebot)

Unter dem „Angebot“ ist das von ADJATECH dem Vertragspartner unterbreitete Angebot für Waren zu verstehen, das insbesondere folgende Angaben enthält: Art der Waren, Einzelpreis, Gültigkeitsdauer des Angebots, Zahlungsbedingungen sowie Transportkonditionen gemäß den jeweils im Angebot angegebenen Incoterms 2010.

§ 3 (Verpflichtungen des Vertragspartners)

Mit der Annahme der Bedingungen des Angebots erkennt der Vertragspartner zugleich diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) an und verpflichtet sich:

a) absolute Vertraulichkeit in Bezug auf Geschäftsgeheimnisse zu wahren, insbesondere hinsichtlich des Inhalts des Angebots, der Organisationsstruktur von ADJATECH, der finanziellen Abrechnungsmodalitäten zwischen den Parteien sowie weiterer nicht veröffentlichter Informationen im Zusammenhang mit der Herstellung und dem Vertrieb von Aluminiumgussteilen,

b) sich jeglicher Handlungen zu enthalten, die den Ruf oder das Ansehen von ADJATECH schädigen könnten,

c) die bestellten Waren ordnungsgemäß abzunehmen und den vereinbarten Preis fristgerecht zu zahlen,

d) ADJATECH unverzüglich über alle Umstände zu informieren, die die ordnungsgemäße Abwicklung der Bestellung beeinträchtigen könnten oder voraussichtlich beeinträchtigen werden.

§ 4 (Ausführung der Angebote durch ADJATECH und Warenabnahme)

  1. Eine mögliche Ausführung eines Angebots durch ADJATECH erfolgt ausschließlich, wenn der Vertragspartner während der Gültigkeitsdauer des Angebots eine schriftliche Bestellung per E-Mail, Fax oder persönlich an den Geschäftssitz von ADJATECH übermittelt. Die Bestellung muss von einer vertretungsberechtigten Person unterzeichnet sein und folgende Informationen enthalten: Artikelnummern der bestellten Waren, gewünschte Verpackungsart sowie den vorgeschlagenen Liefertermin.

  2. Nach Erhalt der Bestellung entscheidet ADJATECH über die Annahme und Bestätigung der Ausführung der Bestellung. Die Auftragsbestätigung (im Folgenden „Bestellbestätigung“ genannt) wird per Fax oder E-Mail an die im Auftrag angegebene Adresse gesendet. Eine Ablehnung der Ausführung der Bestellung durch ADJATECH bedarf keiner Begründung.

  3. Sofern im Angebot festgelegt wurde, dass die Ausführung der Bestellung eine 100 % Vorauszahlung des Bruttobetrags (nachfolgend „Vorauszahlung“ genannt) erfordert, erfolgt die Lieferung nur, wenn die Vorauszahlung fristgerecht gemäß der in der Rechnung (zugesendet mit der Bestellbestätigung) genannten Zahlungsfrist erfolgt. Erfolgt die Zahlung nicht rechtzeitig, gilt die Bestellung als gegenstandslos. Bei verspäteter Zahlung prüft ADJATECH, ob eine Ausführung noch möglich ist und teilt gegebenenfalls einen neuen Liefertermin mit.

  4. Wenn ADJATECH in der Bestellbestätigung Änderungen im Vergleich zum ursprünglichen Angebot vorgenommen hat, ist der Vertragspartner verpflichtet, diese Änderungen innerhalb der in der Bestellbestätigung angegebenen Frist zu akzeptieren. Bei fehlender Zustimmung oder ausbleibender Rückmeldung gilt die Bestellung als nicht erfolgt. Die Zustimmung des Vertragspartners bedeutet, dass das Angebot einschließlich der in der Bestellbestätigung genannten Änderungen als akzeptiert gilt.

  5. Die Herstellung der vom Vertragspartner bestellten Waren erfolgt ausschließlich auf Grundlage der von ADJATECH erstellten technischen Dokumentation (technische Spezifikationen usw.). Alle Aluminiumgussteile werden gemäß dem von ADJATECH entwickelten internen Qualitätsmanagementsystem produziert.

  6. Jede Bestellung erfolgt unter dem Vorbehalt, dass ADJATECH das Verwendungszweck der Waren nicht bekannt ist, was hiermit ausdrücklich erklärt wird. Die Fertigung basiert auf den Spezifikationen des Vertragspartners, der in eigener Verantwortung die technischen Parameter der Produkte festlegt, einschließlich der erwarteten mechanischen Festigkeit, Funktionalität und Einsatzbedingungen.

  7. Die Lieferung der Waren erfolgt nach den im jeweiligen Angebot angegebenen Regeln der Incoterms 2010, sofern die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbaren – vorbehaltlich der Regelung in Absatz

  1. Unabhängig von der gewählten Incoterms 2010-Klausel geht das Risiko für Verlust oder Beschädigung der Ware mit Beginn der Entladung auf den Vertragspartner über.

  2. Der Vertragspartner ist verpflichtet, die Ware am Liefertag am Bestimmungsort abzunehmen und zu entladen. Erfolgt der Transport durch ADJATECH, ist der Vertragspartner verpflichtet, die Entladung des Fahrzeugs innerhalb von 2 Stunden nach dessen Ankunft am Bestimmungsort durchzuführen. Bei verspäteter Entladung trägt der Vertragspartner die Standkosten gemäß den Tarifen des Transportunternehmens.
    Der Vertragspartner kann – mit Zustimmung von ADJATECH und des Frachtführers – einen alternativen Entladeort benennen. Sämtliche dadurch entstehenden Mehrkosten trägt der Vertragspartner.

  3. Die Lieferung der Waren wird durch den Vertragspartner oder eine von ihm autorisierte Person auf den von ADJATECH bereitgestellten Lieferdokumenten bestätigt.

  4. Sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, gelten als autorisierte Personen im Sinne der Lieferbestätigung folgende:
    – der Fahrer oder andere anwesende Personen, die die Waren persönlich am Sitz von ADJATECH abholen,
    – oder Personen, die am vereinbarten Lieferort außerhalb des Firmensitzes tätig sind.

Der Vertragspartner ist verpflichtet, ADJATECH im Voraus schriftlich über alle zur Entgegennahme und Bestätigung der Lieferung berechtigten Personen zu informieren. Diese Personen sind verpflichtet, ihre Identität auf Verlangen durch Vorlage eines gültigen Lichtbildausweises gegenüber den ADJATECH-Mitarbeitern nachzuweisen.

Bestehen Zweifel an der Identität (insbesondere bei Verweigerung oder Fehlen entsprechender Ausweise), sind die Vertreter von ADJATECH berechtigt, die Übergabe der Ware zu verweigern.
Eine solche Verweigerung gilt als Verzögerung der Warenabnahme durch den Vertragspartner, worauf die Regelung gemäß § 5 Abs. 1 lit. b dieser AGB Anwendung findet.

§ 5 (Verantwortung des Vertragspartners)

  1. Der Vertragspartner verpflichtet sich zur Zahlung einer Vertragsstrafe an ADJATECH in folgenden Fällen:
    a) Im Falle des Rücktritts von einer bereits laufenden Bestellung – in Höhe von 100 % des Bruttobestellwertes,
    b) Im Falle der Verspätung bei der Warenabnahme – in Höhe von 5,0 % des Bruttobestellwertes pro Verzugstag,
    c) Im Falle der Weitergabe vertraulicher Geschäftsgeheimnisse an unbefugte Dritte – je Verstoß:
    1.000.000,00 PLN (eine Million Zloty) – bei Vertragspartnern, mit denen ADJATECH im Jahr vor der Kenntniserlangung einen Jahresumsatz über 500.000,00 PLN brutto erzielt hat,
    100.000,00 PLN (einhunderttausend Zloty) – bei allen übrigen Vertragspartnern.

  2. ADJATECH behält sich das Recht vor, Schadensersatzansprüche geltend zu machen, die über die vereinbarten Vertragsstrafen hinausgehen.


§ 6 (Rechnungsstellung und Zahlungen)

  1. Der im Angebot angegebene Preis umfasst auch die Kosten für Verpackungen.

  2. Rechnungen werden von ADJATECH in polnischer Währung (PLN) oder in Euro (EUR) ausgestellt.

  3. Preise, die im Angebot in Euro angegeben wurden, können auf der Rechnung in polnischer Währung (PLN) umgerechnet werden. Die Umrechnung erfolgt auf Grundlage des Verkaufskurses der Nationalbank Polens (NBP), Tabelle C, am Tag der Rechnungsausstellung.

  4. ADJATECH behält sich das Recht vor, den Angebotswert (und somit auch den Bestellwert) bei Änderungen der Steuersätze – insbesondere des Mehrwertsteuersatzes (MwSt) – anzupassen.

  5. Rechnungen werden dem Vertragspartner entweder zusammen mit der Lieferung/Abholung der Ware übergeben oder – bei Vorauszahlungen – per E-Mail zusammen mit der Bestellbestätigung zugestellt.
    Der Vertragspartner erklärt sich mit dem elektronischen Rechnungsempfang an die von ihm angegebene E-Mail-Adresse einverstanden.

  6. Die Bezahlung der Rechnung erfolgt per Überweisung innerhalb der im Angebot genannten Frist auf das auf der Rechnung angegebene Bankkonto von ADJATECH, sofern kein anderer Zahlungszeitpunkt (kürzer oder länger) ausdrücklich auf der Rechnung genannt wird.

  7. Das Eigentum an der gelieferten Ware geht erst nach vollständiger Bezahlung aller gegenüber ADJATECH bestehenden Forderungen auf den Vertragspartner über (Eigentumsvorbehalt).

  8. Im Falle von Zugriffen Dritter (Pfändung, Pfandrecht, Zurückbehaltungsrecht etc.) ist der Vertragspartner verpflichtet, auf den bestehenden Eigentumsvorbehalt hinzuweisen.

§ 7 (Reklamationsverfahren)

1. Allgemeine Bestimmungen
  1. Alle Reklamationen von Waren unterliegen den Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
  2. Im Sinne dieser AGB versteht man unter „Reklamation“ einen Anspruch des Vertragspartners aufgrund von Sachmängeln der bei ADJATECH gekauften Produkte (insbesondere Gussstücke, Gummierzeugnisse sowie mit Gummi beschichtete Metallwalzen und -rollen). Solche Reklamationen werden nachfolgend einzeln als „Reklamation“ oder gemeinsam als „Reklamationen“ bezeichnet.
  3. Wird eine Reklamation von ADJATECH als berechtigt anerkannt, trifft ADJATECH einseitig eine verbindliche Entscheidung über die Art des dem Vertragspartner zustehenden Anspruchs. Der Vertragspartner kann im Reklamationsformular einen bevorzugten Anspruch angeben, dieser ist für ADJATECH jedoch nicht bindend.
  4. Mögliche Ansprüche umfassen: Nachbesserung, Preisnachlass oder Ersatzlieferung mangelfreier Ware.
  5. ADJATECH wird im Falle berechtigter Reklamation zunächst versuchen, den reklamierten Artikel zu reparieren.
  6. ADJATECH ist verpflichtet, die Reklamation zu prüfen und den Vertragspartner über die Entscheidung sowie deren Umsetzung zu informieren.
  7. Erfolgt kein schriftlicher Vermerk zu Menge oder Art der gelieferten Waren durch den Vertragspartner im Lieferdokument bei Übergabe/Abholung, so gilt die Lieferung in diesem Umfang als ordnungsgemäß erbracht.
  8. Die Gewährleistung für Rechtsmängel ist ausgeschlossen.
2. Grundlegende Bedingungen des Reklamationsprozesses
  1. Reklamationen sind ausschließlich über das Reklamationsformular auf der Website von ADJATECH einzureichen: www.adjatech.pl. Das vollständig ausgefüllte Formular ist per E-Mail an biuro@adjatech.pl zu senden.
  2. Die Reklamation gilt als vollständig eingereicht, wenn das Vertriebssupport-Team von ADJATECH das korrekt und leserlich ausgefüllte Formular sowie die erforderlichen Materialien, insbesondere Fotos, erhält.
  3. Fotos sind im Format „dateiname.jpg“ direkt der E-Mail beizufügen, mit der das Formular übermittelt wird.
  4. Proben zur Reklamation sind an folgende Adresse zu senden:
    Adjatech Sp. z o.o. Sp. k.
    ul. Gnieźnieńska 26–28, Janikowo
    62-006 Kobylnica (Polen)
    Vermerk: Vertriebssupport-Abteilung (Dział Wsparcia Sprzedaży)
    Die Sendung muss folgende Informationen enthalten: [nazwa Towaru / Produktname usw.].
  5. Alle Kosten, die im Zusammenhang mit einer unbegründeten Reklamation entstehen, trägt der Vertragspartner.
  6. ADJATECH verpflichtet sich, innerhalb von 40 Tagen nach Eingang der vollständigen Reklamation Stellung zu nehmen.
3. Versand, Reparatur oder Austausch reklamierter Ware
  1. Im Falle einer anerkannten Reklamation darf die reklamierte Ware nur nach vorheriger Zustimmung des Vertriebssupport-Teams von ADJATECH zurückgesendet werden.
  2. Nach Erhalt dieser Zustimmung muss der Vertragspartner die reklamierte Ware innerhalb von 7 Tagen an ADJATECH senden.
  3. Rücksendeadresse:
    Adjatech Sp. z o.o. Sp. k.
    ul. Gnieźnieńska 26–28, Janikowo
    62-006 Kobylnica (Polen)
    Vermerk: Reklamationsrücksendung (Zwrot reklamacyjny)
    Die Sendung muss die vollständigen Produktdaten enthalten.
  4. Kosten und Risiko des Rückversands trägt der Vertragspartner. Die Ware muss transportsicher verpackt werden, um Transportschäden oder Eigenverschulden auszuschließen.
  5. Das Vertriebssupport-Team prüft die Übereinstimmung der retournierten Ware mit den Angaben im Reklamationsformular. Alle daraus resultierenden Kosten bei Abweichungen gehen zu Lasten des Vertragspartners.
  6. Nach positiver Prüfung der retournierten Ware durch ADJATECH wird dem Vertragspartner innerhalb einer individuell vereinbarten Frist entweder die reparierte oder eine mangelfreie Ersatzware geliefert.

4. Kontakt

Bei Fragen zum Reklamationsprozess wenden Sie sich bitte an das Vertriebssupport-Team von ADJATECH:
📞 Tel.: +48 61 662 43 37
✉️ E-Mail: biuro@adjatech.pl

 

§ 8 (Geltungsdauer der AGB)

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Bestellungen, die ab dem 1. Januar 2016 von Vertragspartnern an ADJATECH gerichtet wurden.


§ 9 (Salvatorische Klausel)

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. In einem solchen Fall verpflichten sich die Parteien, die unwirksame Bestimmung durch eine Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.


§ 10 (Schlussbestimmungen)

  1. Für diese AGB sowie für alle Verträge über Verkauf und/oder Lieferung von Waren, die zwischen ADJATECH und dem Vertragspartner abgeschlossen wurden, gilt ausschließlich polnisches Recht. Soweit in diesen AGB keine Regelung getroffen wurde, finden die Vorschriften des polnischen Zivilgesetzbuches (Kodeks cywilny) Anwendung.

  2. Für alle Rechtsstreitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit Verkaufs- und/oder Lieferverträgen ergeben, ist das sachlich zuständige Gericht am Sitz von ADJATECH in Poznań ausschließlich zuständig.
    Ist ein Amtsgericht zuständig, ist dies das Amtsgericht Poznań – Stare Miasto (Sąd Rejonowy Poznań – Stare Miasto w Poznaniu).

  3. Die Bestimmungen des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG) vom 11. April 1980 (Amtsblatt 1997 Nr. 45, Pos. 286 mit Änderungen) finden keine Anwendung.

  4. Jede Partei ist verpflichtet, die jeweils andere Partei unverzüglich über Änderungen der vertretungsberechtigten Personen sowie über Änderungen der Kontaktdaten und Zustelladressen zu informieren.
    Unterbleibt eine solche Mitteilung, gelten Erklärungen und Zustellungen an die bisher bekannten Daten bzw. Personen als rechtswirksam abgegeben und zugestellt.

Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme – per E-Mail, Telefon oder persönlich vor Ort

Telefon Gießerei: +48 603 675 958
E-Mail-Adresse: biuro@odlewnia-poznan.pl

Oder besuchen Sie uns gerne persönlich – Sie sind herzlich willkommen!

Straße Gnieźnieńska 26
Janikowo bei Posen
62-006 Kobylnica – Polen

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